Die Abkürzung S.M.A.R.T. oder SMART steht für "Satellite
Monitoring
And
Remote
Tracking" ("Satelliten-Überwachung und Fern-Aufzeichnung"). Der Begriff "smart = klug, pfiffig" suggeriert eine positive Assoziation.
Warum sollten Sie funkende Smartmeter ablehnen?
Es werden sehr hohe Datenmengen übermittelt und gespeichert, was in der Datenverarbeitung zu einem erhöhten Stromverbrauch führt und daher klimaschädlich ist. Jeder Privathaushalt weiß inzwischen wie man Energie sparen kann. Für Industriebetriebe mag das sinnvoll sein, aber kaum für den privaten Haushalt, dessen elektrischer Konsum präzise aufgezeichnet und gespeichert wird. Die gesammelten Daten erlauben die Erstellung eines genauen Nutzerprofils, was einen weiteren Schritt in Richtung "gläserner Bürger" bedeutet. Der Energieverbrauch soll über das Funkmodul ferngesteuert durch die Energielieferanten optimiert werden können. Über eine App wird die Fernsteuerung von Geräten auch für private Haus- oder Wohnungsinhaber möglich - und damit theoretisch auch für andere als diese. "Smartmeter" bedeuten letztlich ein weiteres Instrument zur Fernsteuerung der Bevölkerung - und wer an den Schaltern sitzt, könnte ein ganzes Land "abschalten". - Einwände wie diese werden von den Befürwortern der Smartmeter natürlich gerne als Verschwörungstheorien etikettiert, womit die Diskussion unmöglich wird.
In einer Mietwohnung kämen in der Regel 4-5 Heizkostenverteilzähler zum Funkeinsatz – und im Keller obendrein Wasserzähler sowie smarte Strom- und Gaszähler. All dies würde sich zur oft schon vorhandenen Strahlung von DECT-Telefonen, Handys und W-Lan-Geräten aufaddieren. Allerdings sollten Sie diese Strahlungsquellen tunlichst vermindern. So dürften in einem mittleren Mehrfamilienhaus künftig Dutzende zusätzliche digitale Zähler nebeneinander im Takt von 8 - 15 Sekunden gepulst funken – aktiv oder im Standby-Modus.
Smartmeter verletzen den EU-Grundsatzes zur Verminderung der Datenflut nach der Datenschutz-Grundverordnung. Ein permanent Funkstrahlen emittierender Zähler im Haus ist zudem aus Vorsorgegründen inakzeptabel und widerspricht auch den Empfehlungen des Bundesamtes für Strahlenschutz, welches den kabelgebundenen Anschluss empfiehlt.
Folgende Gefahren für jeden einzelnen Bürger sind damit verbunden:
Verletzung der Wohnung nach § 13 GG: Das Menschenrecht auf Achtung der Wohnung wurde in Art. 8.1 der Europäischen Menschenrechtskonvention vom europäischen Gerichtshof für Menschenrechte 2007 ausdrücklich auch für Mobilfunkemissionen anerkannt.
Recht auf Körperliche Unversehrtheit § 2 (2) GG - Gesundheit: Elektrosmog (die Strahlung von einem Smartmeter durchdringt beim Ablesen auch die Wände ca. 30 bis 60m). Daraus können gesundheitliche Probleme resultieren. Auch die WHO hat bereits 2001 niederfrequente Magnetfelder sowie 2011 auch hochfrequente elektromagnetische Felder als krebserregend für den Menschen eingestuft.
Informationelle Selbstbestimmung, Datenschutz/ Sicherheit (Daten können ggf. von Unberechtigten abgegriffen werden).
Wichtig für Mieter:
Informieren Sie Ihren Vermieter vorab, dass Sie keine ‚Intelligenten Zähler‘ haben möchten, geben Sie Ihm diesen Flyer mit und fordern Sie bei uns ein Widerspruchsmuster an. Sollte schon ein digitaler Stromzähler eingebaut sein, können Sie der Intelligenten Messeinrichtung widersprechen, die Ihre Daten in kurzen Zeitabständen per Funk an den Versorger übermittelt. Denn es reicht eine Ablesung pro Jahr für den Privathaushalt.
Wichtig als Vermieter:
Falls die neuen Zähler nicht an dieselbe Stelle passen, muss der Eigentümer einen Elektriker beauftragen und auch die Kosten tragen. Vermieter sollen in die Pflicht genommen werden am Haus Energieeinsparungsmaßnahmen durchzuführen. Mindestens drei Monate vor dem Einbau erhalten Sie Post von Ihrem Messstellenbetreiber, dass Ihr
analoger Stromzähler durch einen digitalen Zähler oder Smart Meter ersetzt wird. Zu dem Zeitpunkt können Sie Einspruch gegen einen Smart Meter erheben. Damit sparen Sie Kosten und schützen die Gesundheit Ihrer Mieter. - Unsere Forderungen an die Gesetzgeber:
Rücknahme der Gesetze, die den Einbau von Smart Metern zwingend vorschreiben.
Die Bürger müssen über die Risiken genau aufgeklärt werden und sich frei und eigenverantwortlich für oder gegen Smart Meter entscheiden können.