ICNIRP ist ein privater Verein (e.V.) ohne amtlichen Charakter. Dennoch folgen die WHO sowie die deutschen und europäischen Gesetzgeber ausschließlich den Empfehlungen von ICNIRP zur Festlegung der offiziellen Mobilfunkgrenzwerte. ICNIRP residiert mietfrei im Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) in München und bedient das BfS mit Daten. In Zusammenarbeit mit der Dt. Strahlenschutzkommission (einem Gremium von Experten, die Beratungsaufträge vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit BMU erhalten) werden diese Daten mit dem Segen der Bundesregierung, der EU und WHO an die Bundesnetzagentur (BNA) als verbindlich ausgegeben. Die Mobilfunkbetreiber müssen in Sachen Genehmigung die BNA kontaktieren. Weder BMU noch WHO kontrollieren ICNIRP.
ICNIRP erhält von der Bundesregierung ein jährliches Budget an Forschungsgeldern und hat enge Verbindungen zur Mobilfunkindustrie: Wer in den Vorstand darf, bestimmt die Mobilfunklobby. Auch Prof. Buchner (Physiker, EU-Abgeordneter) hat juristisch und technisch zu dieser inakzeptablen Situation Stellung genommen: „Die Mobilfunkindustrie bestimmt ihre eigenen Grenzwerte.“ Unabhängige Wissenschaftler, die bei Buchner zu Wort kommen und hunderte von aussagekräftigen Studien zur gesundheitlichen Bedenklichkeit von 5G vorgelegt haben, werden international aus der Grenzwertdiskussion ausgeschlossen. ICNIRP gibt allein den Ton an.
Das Gericht in Turin zum Beispiel, das schädliche Wirkung von Mobilfunk bestätigte, lehnte einen ICNIRP-Gutachter als befangen ab.
Die ICNIRP-Richtlinien enthalten fingierte Grenzwerte, die auf der falschen Annahme beruhen, dass die einzig bewiesene gesundheitsschädliche Wirkung die Erwärmung des Gewebes darstellt. Mit diesem vorliegenden Paper erfolgt eine Erläuterung, wie diese Grenzwerte erstellt werden. Vorab das Anliegen der Autoren (Team aus dem LMSO s.u.):
Wir rufen das Vorsorgeprinzip in Erinnerung: Die Kommunen sind in der politischen und ethischen Pflicht, das Vorsorgeprinzip anzuwenden. 5G darf nicht eingesetzt werden, solange die Unbedenklichkeit nicht nachgewiesen ist und eine Technikfolgeabschätzung fehlt. - Die offensichtliche Missachtung dieses Prinzips durch die ICNIRP muss bundesweit und kommunal bekannt werden.
Mit dem Einfordern des Vorsorgeprinzips schützt sich die Kommune vor dem künftigen Vorwurf des Mitwissertums. Sie kann auch in ihrer Verantwortung für das Bürgerwohl Privateigentümer warnen vor der Vergabe ihrer Grundstücke an Mobilfunkbetreiber, da die Grundstücksbesitzer persönlich mit einer funkenden 5G-Antenne für die gesundheitlichen Schäden bei ihren Nachbarn haften. Denn es gibt keine Versicherung, die 5G versichert, da Mobilfunk in der Versicherungsbranche als Hochrisikotechnologie eingestuft wird. Die Grenzwerte mindern auch nicht das gesundheitliche Risiko:
Zur Veranschaulichung der von ICNIRP festgelegten Grenzwerte ein Vergleich:
• Der Grenzwert liegt in Deutschland bei 10.000.000 µW/m2
• Calcium-Ionen-Veränderungen in der Zelle finden bei bereits 800 µW/m2 statt. Diese führen zur Entstehung von Tumoren.
• Optimaler Empfang eines Smartphones ist bereits gegeben bei 0,0001 µW/m2 (!)
• Empfang ist noch möglich bei der halben Leistung (0,00005 µW/m2).
• Natürliche Hintergrund-Strahlung der Erde: 0,000 001 µW/m2
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Methodik und Annahmen der im März 2020 erschienenen „ICNIRP-Richtlinien (Guidelines)“
Die neuen Richtlinien basieren wie die alten nur auf der physikalischen thermischen Wirkung, und zwar auf dem Schmerzempfinden der Haut, das bei einer Temperaturerhöhung um 5°C eintritt. Die alte Richtlinie thematisierte die geschätzte zumutbare Oberflächen-Temperatur-erhöhung des Körpers auf 1°C. Dabei wird teilweise wie folgt argumentiert: „Schwache Hauterhitzung kann auch angenehm sein, wenn es kalt ist“ oder: „Beim Kind ist das Verhältnis von Oberfläche zur Masse größer als beim Erwachsenen, also wird es sowieso besser gekühlt.“
Mit keinem Wort werden die vielen anderen schädlichen biologischen Auswirkungen auf lebende Organismen erwähnt. Sogar die WHO stuft elektromagnetische Felder (EMF) wie bei Mobilfunk als möglicherweise krebserregend ein, und viele mobilfunkunabhängige Studien weisen auf die schädliche Tiefenwirkung bei der Zellstoff-Kommunikation, beim Stoffwechsel und beim Erbgut hin. ICNIRP forscht bezüglich der Grenzwerte für EMF-Felder auf eine Weise, als würde man Radioaktivität mit einem Fieberthermometer messen statt mit dem Geigerzähler.
Die Bevölkerung wird dabei in zwei Gruppen aufgeteilt: Berufstätige und Allgemeine (inkl. Schwangere und Föten ), wobei die Berufstätigen im Vergleich zur Allgemeinbevölkerung das 5-fache an Strahlung vertragen sollen. Die technische Umsetzung bleibt unklar. 5G nur in Firmen?
Die thermischen Untersuchungen basieren zum größten Teil auf numerischen Computer-simulationen an Kunstkörpern (ursprünglich wurde auch an Leichen getestet). Der menschliche Organismus ist jedoch kein künstliches, totes Gewebe, sondern ein hochkomplexes System aus biochemischen und bio-elektrischen Vorgängen, wie zum Beispiel Schweißkanäle, die eine Art Antenne im Körper bilden. Schon 2003 kritisierten Prof. Dr. Fritz-Albert Popp (Institut für Biophysik) und Prof. Dr. Hyland von der Universität Warwick die Praktiken von ICNIRP mit ihrer bereits damals vorgenommenen reinen Computersimulation: "Die Wissenschaft übersieht wesentliche Aspekte des Lebens!"
Die Simulationen von ICNIRP zur thermischen Wirkung laufen heute alle im Labor ab. Diese Untersuchungen müssten aber in Wohngebieten und Kindergärten stattfinden, um die komplexe, interaktive Umgebungsstrahlung durch 3G-/4G-/5G-Masten, funkfähige Endgeräte und Router zu messen und gesundheitliche Belastungen bei Vergleichsgruppen in Kurz- und Langzeitwirkung auszutesten. Dabei muss auch das 5G-Prinzip von „Beamforming“ berücksichtigt werden, das komplexe elektromagnetische Felder entstehen lässt (mehrere Antennen strahlen gleichzeitig aufeinander abgestimmt, um eine erhöhte Leistung an einem Punkt zu erreichen).
Es fällt auf, dass in den zitierten Dokumenten solange mit den Computer-Simulations-Parametern herumgespielt wird, bis 89 – 95% des vorgegebenen Wertes erreicht sind. Z. B. erwärmt sich mittels einer Simulation die simulierte Hautoberfläche um 9,8°C (!) während 1 Sek. Bestrahlung. Diese Erwärmung beträgt nach über 6 Min. Wartezeit nur noch 2°C. Zum Vergleich: Jede Hand, die man eine ganze Sekunde lang in kochendes Wasser hält, ist nach 6 Minuten abgekühlt.
Ferner ist die Modulationsart der Signale (ungepulst oder gepulst) nicht berücksichtigt. Es macht keinen Sinn, Spitzenwerte gepulster Strahlung mit Sendepausen als Durchschnittswert zu mitteln. Schließlich ist bekannt, dass gepulste Signale den Körper wesentlich mehr belasten als ungepulste. Beispiel: Versuchen Sie einmal bei künstlicher Beleuchtung etwas zu lesen, wenn jemand mit dem Lichtschalter herumspielt.
In den Richtlinien wird die Grenzwertbestimmung für verschiedene Körperteile differenziert. Die Logik dahinter: Die Erwärmung am Kopf oder Rumpf ist gefährlicher als an den Extremitäten. Dabei ergeben sich unterschiedliche Richtwerte für unterschiedliche Körperpartien in verwirrend unterschiedlichen Messeinheiten. Dies ist in der Praxis auf der Straße und in Wohngebieten in keiner Weise technisch umsetzbar – wie soll denn die 5G-Quelle erkennen, ob sie eine Schwangere, einen Fuß oder einen Kopf bestrahlt?
Bei all diesen Testungen mit Einzelimpulsen wird auch die Frequenzbandbreite nicht berücksichtigt, d. h. mit wie vielen parallelen Kanälen der Sender die Daten überträgt. Die Bandbreite ist vergleichbar mit einer Anzahl der Spuren auf einer Autobahn. Zum Vergleich die Breite der „Datenautobahnen“: 5G (100 – 400 MHz), 4G (10 – 20 MHz) und 2G 0,2 MHz. Dadurch erhöht sich die Energiedichte der Strahlung. Außerdem wird außer Acht gelassen, dass diese Energiedichte sich in der Wirkung auf den Körper kombiniert mit den weiterhin eingesetzten 4G-Strahlungen.
Eine weitere Absurdität ist, dass alle Laboruntersuchungen nur eine kurze Bestrahlung berücksichtigen, aber nicht die Tatsache, dass Menschen einer Vielzahl von Funkquellen ganztägig und ganzjährig ausgesetzt sind. Viel relevanter im Sinne des Vorsorgeprinzips wären und sind die Untersuchungen von Erbgutschäden in Ställen von Kälbern und Schweinen, die beispielsweise Prof. Buchner selbst untersucht, dokumentiert und in seinen Vorträgen aufbereitet hat.
Der Schluss liegt nahe: Die auffällige Eile, mit der die Mobilfunkindustrie 5G vorantreibt, steht in keinem Verhältnis zur fehlenden Sorgfalt und Logik bei der Forschungsarbeit der ICNIRP. Es sollte allgemein unter allen Bürgern bekannt werden, dass weltweit Menschen gemeinsam mit Flora und Fauna zum Opfer eines skrupellosen Feldversuchs gemacht werden, ohne dass die Mobilfunkindustrie in die Haftung genommen werden kann. Weitere Hochfrequenzen werden bald ohne kommunales Mitspracherecht versteigert, als wäre 5G alternativlos (alternative Forschungen werden nur nicht gefördert!). Während ein stark industriell eingefärbtes Institut wie ICNIRP den Ton angibt, fehlt eine regionale Anhörung aller Bürger. Die wenigsten von ihnen wollen alle 100 Meter einen 5G-Masten mit zusätzlich vielen 5G-Hotspots und funkenden Endgeräten, ohne auf die vielen Warnungen aller unabhängigen Wissenschaftler zu hören - nur um selbst fahrende Autos zu haben!
Auch Paulini vom BfS räumt ein, dass „Kinder, Säuglinge, Kranke, alte Menschen“ von 5G verschont und „sensible Orte, wo diese Menschen sich aufhalten“ , ausgenommen werden sollten. Also: 5G maximal ins Gewerbegebiet zum Schutz von Mensch und Natur! Aufklärung aller Bürger und der Presse über den laufenden und geplanten Feldversuch ohne Haftung der Betreiber!
Dieses Dokument wurde im November 2020 von der Bürgerinitiative LMSO (Landkreis München Süd-Ost) verfasst, Kontakt: ohne5G@posteo.de